S.P.Q.R. - Beruferegeln

B.2 (Malermeister)

(vorgeschlagen von Matthias Sachs in Runde 10)

(1) Berufsantritt: Dieser Beruf kann jederzeit von jedem Egonesen ergriffen werden.

(2) Berufsaufgabe: Ein Maler gibt aus? Niemals! Naja, außer vielleicht, er hat doch ein wenig zu stark die künstlerische Ader herausgelassen und eine Hauswand total verhunzt (z.B. Heinportrait beim Jugend- oder Aerosmith am Altenheim). Bei Aufgabe seines Berufes muß er also an die Geschädigten (bzw. deren Vertreter in Form des GM) eine Strafe von nur noch 5 Nomicpunkten berappen.

(3) Pflicht: Zu jedem zweiten Amtsblatt hat der Malermeister an den GM einen Entwurf für das Amtsblatt Titelbild zu verschicken. Tut er dieses nicht, so hat er für jede Unterlassung eine Konventionalstrafe zu entrichten. Der GM entscheidet nach besem Wissen und Gewissen über die Veröffentlichung aller eingereichten Titelbilder. Für jedes veröffentlichte Titelbild erhält der Malermeister eine Prämie auf sein Konto.

(4) Tätigkeitsfelder: Titelbilder zeichnen

(5) Einnahme je veröffentlichtes Titelbild: 2500 Kujambel
Konventionalstrafe für jedes nicht eingesandte Titelbild: 300 Kujambel
Nahrungsbedarf: 25 EK


Siehe auch
Zurück zur Seite mit gültigen Regeln