S.P.Q.R. - Einfache Regeln

R.22 (Beruf(s)Leben)

(vorgeschlagen von Matthias Sachs in Runde 5)

(1) Jeder Egonese sollte zum Wohle der Allgemeinheit einen Beruf ergreifen und die ihm damit obliegenden Rechte und Pflichten für ein schöneres Egonesien einsetzen.

(2) Berufe werden als Regeln innerhalb der Regelklasse "Berufe" definiert

(2.1) Für jeden Beruf gibt es in der Regelklasse "Berufe" eine Regel.

(2.2) In der Regelhierarchie sind die Berufsregeln unterhalb der einfachen Regeln angeordnet.

(2.3) Jeder Egonese kann pro Runde eine Regeländerungsvorschlag für die Regelklasse "Berufe" veröffentlichen, der jedoch nicht als RÄV im Sinne von R.1(2) gewertet wird.

(2.4) Eine Beruferegel muß folgenden Grundaufbau haben, wobei einem Abschnitt beliebig viele Unterabschnitte zugeordnet sein können:

(3) Ein Egonese, der noch keinen Beruf ergriffen hat ist "Arbeitslos".

(3.1) Arbeitslose Egonesen erhalten eine "Beihilfe" von 400 Kujambel von der GeMeindekasse (GM) zu Beginn jeder Runde ausbezahlt.

(4) Um einen Beruf zu ergreifen, schreibt der Egonese dem GM den Berufswunsch.

(4.1) War der Egonese nicht arbeitslos, so kontrolliert der GM, ob die Aufgabe des vorherigen Berufes möglich ist. Falls nicht, behält der Egonese seinen vorherigen Beruf.

(4.2) Anschließend prüft der GM, ob die Bedingungen für das Ergreifen des gewünschten Berufes erfüllt werden. Falls nicht, so wird dieser Egonese arbeitslos. Ansonsten hat der Egonese jetzt den gewünschten Beruf ergriffen.

(4.3) Ein Egonese kann zu jeder Zeit des Spieles nur einen Beruf besitzen.

(4.4) Der GM führt eine Liste über den Berufsstand aller Egonesen.

(4.5) Am Rundenende prüft der GM, ob ein Egonese seinen Beruf zwangsweise aufgeben muß. Ist dies der Fall, so wird dieser Egonese arbeitslos.


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