S.P.Q.R. - Beruferegeln

B.1 (Sozialarbeiter)

(vorgeschlagen von Phillip Müller in Runde 10)

(1) Der Beruf des Sozialarbeiters kann nur ergriffen werden, wenn kein anderer Spieler dieser Beruf ausübt und mehr als ein Spieler arbeitslos ist.

(2) Die freiwillige Aufgabe des Sozialarbeiterpostens ist jederzeit möglich. Sie bewirkt allerdings, daß der entsprechende Spieler die nächsten 3 Runden von der Arbeitslosenbeihilfe nach R.22 (3.1) ausgenommen wird. Zwangsweise muß der Sozialarbeiterposten beendet werden, wenn kein Spieler arbeitslos ist oder wenn es vom Spieler mit dem Beruf "Bürgermeister" verfügt wird. In diesem Fall wird der Spieler nicht von der Arbeitslosenbeihilfe ausgenommen und erhält zusätzlich eine goldene Uhr.

(3) & (4) Der Sozialarbeiter bemüht sich darum die arbeitslosen Mitspielern bei der Suche nach Arbeit zu unterstützen. Es bleibt Ihm dabei überlassen, wie er dieser Aufgabe im einzelnen am besten nachkommt.

(5) Der Sozialarbeiter hat ein Einkommen von 550 KJ.


Siehe auch
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