| (vorgeschlagen von Phillip Müller in Runde 5) |
(1) Die Mitglieder des Vereins "Wachsame Egonesen" kämpfen gegen den Einfluß Außerirdischer Mächte, die mit ihren parapsychologischen Fähigkeiten Spieler der Partie "S.P.Q.R." hypnotisch beeinflussen.
(2) Teile der Satzung, die gegen hierarchiehöhere Regeln verstoßen sind nichtig.
(3) Von Außerirdischen kontrollierte Spieler werden im folgende als AkS. bezeichnet .
(4) Durch gemeinsame Diskussion bemühen sich die Vereinsmitglieder Möglichkeiten zu finden um AkS zu erkennen und tauschen sich darüber aus, bei welchen Spielern es sich um AkS handeln könnte.
(5) Es wird eine Liste geführt welche Spieler gerichtlich überführte AkS sind.
(6) Ein Mitglied, das der Meinung ist, einen Spieler durch Beweise als AkS enttarnen zu können, kann unter Einreichung seiner Beweiskette das Gericht anrufen. Dabei wird das selbe Verfahren wie bei der Anrufung des Gerichtes bei Uneinigkeiten über die Auslegung von Regeln angewendet. Entscheidet das Gericht das nach vorliegender Beweislage es sehr wahrscheinlich ist, daß es sich bei dem verdächtigten Spieler um einen AkS handelt wird der Anrufung stattgegeben und der verdächtigte Spieler in die Liste der gerichtlich überführten AkS aufgenommen.
(7) Ein Mitglied, das den Status eines gerichtlich überführten AkS hat, kann sobald er nicht mehr Außerirdischer Beeinflussung unterliegt, zur Rehabilitation das Gericht unter Vorlagen von diesbezüglichen Beweisen anrufen. Dabei wird das selbe Verfahren wie bei der Anrufung des Gerichtes bei Uneinigkeiten über die Auslegung von Regeln angewendet. Entscheidet das Gericht das es nach vorliegender Beweislage ausgeschlossen ist, daß weiterhin eine Beeinflussung des anrufenden Spieler durch Außerirdische vorliegt, wird der Anrufung stattgegeben und der anrufende Spieler aus der Liste der gerichtlich überführten AkS gestrichen.
(8) Das Gericht hat bei seiner Entscheidung insbesondere auch der Glaubwürdigkeit vorgelegter Indizien Rechnung zu tragen.
(9) Jeder Spieler kann seinen Ein- oder Austritt bei den "Wachsamen Egonesen" erklären. Dieser wird jeweils zum Ende der Runde gültig.
(10) Jedes Mitglied kann Änderungen der Satzung beantragen. Über diesen Antrag stimmen alle Mitglieder ab, jedes Mitglied, das nicht ein gerichtlich überführter AkS ist, hat eine Stimme. Gerichtlich überführte AkS haben keine Stimme. Zur Annahme der Änderung reicht die einfache Mehrheit.
(11) Mit seiner Mitgliedschaft bei den "Wachsamen Egonesen" gibt ein Spieler die bedingte Spendezusage, daß er immer wenn er einem RÄV eines gerichtlich überführten AkS zustimmt, er jeweils 1000 Kj an die KRS überweist.
Mitglieder:
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