| (vorgeschlagen von Gerd Strucken in Runde 10) |
(1) Ein Spieler, der einen RÄV einbringt, kann andere Spieler an den Folgen beteiligen.
(2) Eine Beteiligung kann nur für natürliche Mitspieler ausgesprochen werden.
(3) Die Beteiligung anderer Mitspieler muß in 5-%-Schritten erfolgen und der Urheber des RÄV muß mindestens vierzig Prozent halten
(4) Die Beteiligung gilt sowohl für Punkt- und Kujambel-Gutschriften, wie auch für Verluste
(5) Ein Spieler, kann eine ihm gebotene Beteiligung ablehnen indem er dies bei seiner Abstimmung mit angibt.