S.P.Q.R. - Einfache Regeln

R.31 (Teilung von Risiko und Einnahmen)

(vorgeschlagen von Gerd Strucken in Runde 10)

(1) Ein Spieler, der einen RÄV einbringt, kann andere Spieler an den Folgen beteiligen.

(2) Eine Beteiligung kann nur für natürliche Mitspieler ausgesprochen werden.

(3) Die Beteiligung anderer Mitspieler muß in 5-%-Schritten erfolgen und der Urheber des RÄV muß mindestens vierzig Prozent halten

(4) Die Beteiligung gilt sowohl für Punkt- und Kujambel-Gutschriften, wie auch für Verluste

(5) Ein Spieler, kann eine ihm gebotene Beteiligung ablehnen indem er dies bei seiner Abstimmung mit angibt.


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