| (vorgeschlagen von Karl-Heinz Menges in Runde 8) |
(1) Hat ein Spieler Ideen für Regeln, die er in dieser Runde auf Grund anderer Regeln nicht einbringen kann, so kann er durch Nennung des Titels und der Idee ein Copyright und Musterschutz erlangen.
(2) Voraussetzung für die Erteilung eines Copyrights und Musterschutzes durch den GM ist, dass in der Runde in der der Antrag gestellt wird keine vergleichbarer Regeländerungsvorschlag eingebracht wird
(3) Die Entscheidung obliegt dem GM, eine Anrufung des Gerichtes ist nicht möglich. (einstufiger Rechtszug)
(4) Hat der Spieler ein Copyright und Musterschutz erhalten, gilt dieser fünf Runden. In dieser Zeit kann kein anderer Spieler einen vergleichbaren Regeländerungsvorschlag einbringen. Wird in dieser Zeit kein entsprechender Regeländerungsvorschlag vom Inhaber des Copyrights und Musterschutzes eingereicht, kann in der darauffolgenden Runde jede Mitspielerin zu diesem Thema einen Regeländerungsvorschlag einreichen. Der GM hat Änderungvorschläge , die ein Copyright oder einen Musterschutz verletzen unter Kenntlichmachung zu veröffentlichen, eine Abstimmung kann nicht erfolgen.
(5) Copyright und Musterschutz sind veräußerbar.
(6) Ein Spieler kann maximal 10 Schutzrechte besitzen.
(7) Diese Regel tritt in der ersten Runde nach Bekanntmachung der Zustimmung im Amtsblatt in Kraft