| (vorgeschlagen von Matthias Sachs in Runde 4) |
(1) Egonesien wird dargestellt durch Landschaftsgrafiken, die jeweils eine Seite innerhalb des Amtsblattes einnehmen - die ab jetzt als Landschaftsseite bezeichnet werden.
(2) Die Landschaftsseiten Egonesiens werden vom GM in der richtigen Reihenfolge auf nacheinanderliegenden Amtsblattseiten veröffentlicht und bilden die fortlaufende egonesische Landschaft (die nur aus drucktechnischen Gründen auf mehrere Amtsblattseiten verteilt wird).
(3) Startbild ist die im Rahmen dieses Regelvorschlages veröffentlichte Landschaftsgrafik.
(4) Per Definition ist in Egonesien an der Seite Norden, an sich der Seitenkopf der Amtsblattseite befindet.
(5) Eine Landschaftsseite kann nur nach Westen oder Osten verlassen und nur von Westen oder Osten durch die Egonesen betreten werden. Da die Landschaftsseiten eine fortlaufende Landschaft bilden, betritt ein Egonese, der eine Landschaftsseite gen Westen verläßt, die vorhergehenden Landschaftsseite (d.h. die vorherige Seite im Amtsblatt ist auch eine Landschaftsseite) von Osten und läuft auf dieser weiter. Seine Nord-Süd Position (also der Abstand zum Seitenkopf bzw. Seitenfuß) beim Eintritt ist die gleiche, bei der er die andere Landschaftsseite verlassen hat.
(6) Will ein Egonese eine Landschaftsseite in eine Richtung (Westen oder Osten) verlassen, an die sich keine neue Landschaftsseite anschließt, so ist dies nicht möglich - außer, er macht eine Entdeckung.
(7) Die maximale Größe, die Egonesien durch eine Entdeckung erhalten darf, ist "ABGERUNDET (Anzahl Egonesen / 2) * Landschaftsseiten". (Ausnahme: Wenn im Westen und Osten gleichzeitig eine Entdeckung durchgeführt wird, kann die maximale Größe auch überschritten werden.) Einmal entdeckte Landschaftsseiten von Egonesien bleiben bestehen, d.h. es werden keine Landschaftsseiten durch das Ableben von Egonesen entfernt. Die Anzahl der noch zu entdeckenden Landschaftsseiten wird vom GM jeweils am Rundenende bestimmt und in der Auswertung als "Unentdecktes Land" veröffentlicht.
(8) Die egonesische Landschaft wird in Egonesischen Meilen vermessen - die Größe einer Egonesischen Meile ist auf der ersten veröffentlichten Landschaftsseite Egonesiens durch einen Maßbalken (Gesamtlänge 5 Egonesische Meilen) definiert.