S.P.Q.R. - Einfache Regeln

R.16 (Vereine)

(vorgeschlagen von Phillip Müller in Runde 3)

(1) Zweck eines Vereins
Spieler mit gemeinsamen Interessen oder Zielen können sich, um diese zu pflegen, in einem Verein zusammenschließen.

(2) Satzung
Jeder Verein hat eine Satzung. Eine Satzung gilt als Regel der Regelklasse "Satzungen". In der Regelhierarchie sind Satzungen unterhalb der einfachen Regeln angeordnet. Eine Satzung kann ausschließlich über das in ihr selbst festgeschriebene Verfahren geändert werden. Die Satzung muß festlegen:

Darüber hinaus können beliebige weitere Regelungen in die Satzung aufgenommen werden. Diese Regelungen sind für alle Mitglieder des Vereins bindend. Für Spieler, die nicht Mitglied des Vereins hat die Satzung keine Auswirkung. Insbesondere muß für die Aufnahme eines neuen Vereinsmitgliedes immer dessen Einverständnis gegeben sein. Die Satzung darf nicht gegen gültige Nomic-Regeln verstoßen.

(3) Rechte eines Vereins
Ein Verein ist berechtigt ein eigenes Konto zu führen. Ein Verein hat keinen Zugriff auf Nomic-Punkte, Stimmen oder Konten von Vereinsmitgliedern. Ein Mitglied kann aber nach Satzung zu Überweisungen auf das Vereinskonto oder andere Konten verpflichtet werden.

(4) Gründung eines Vereins
Ein Spieler, der einen Verein gründen möchte veröffentlicht mit seinem Zug die Satzung des zu gründenden Vereins. Jeder Spieler kann, insofern er durch die Satzung nicht ausgeschlossen ist, mit seinem Zug erklären den Verein in der vorgeschlagenen Form mitzugründen. Der Spieler, der den Gründungsvorschlag gemacht hat tut dies automatisch. Ein Verein ist ab 2 Gründungsmitgliedern erfolgreich gegründet. Ein Spieler, der einen Satzungsvorschlag gemacht hat, kann diesem für den Fall der Nichtgründung des Vereins zurückziehen oder in seiner Wortlaut und Inhalt abändern. Es gilt der jeweils letzte veröffentlichte Satzungsvorschlag. Wird ein Verein erfolgreich gegründet sind Rückzug bzw. Änderung der Satzung zu ignorieren. Jeder Spieler kann pro Runde einen Gründungsantrag veröffentlichen, dieser zählt nicht als RÄV nach R.1 (2). Er kann darüber hinaus beliebig viele seiner bestehenden, unangenommenen Satzungsvorschläge abändern oder zurückziehen. Jeder Spieler kann jede Runde unbegrenzt viele Vereine mitgründen.

(5) Auflösung eines Vereins
Ein Verein wird aufgelöst, wenn:

Hat der Verein Bankschulden so sind alle Mitglieder vor der Auflösung verpflichtet diese durch gleiche, anteilige Überweisungen auf das Vereinskonto auszugleichen.


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