| (vorgeschlagen von Gerrit Roth in Runde 3) |
| (geändert von Georg Richter in Runde 11) |
(1) Spenden
Jeder Spieler und jede Institution oder Einrichtung, die über Kujambelbeträge verfügen kann, hat die Möglichkeit, einen beliebigen Kujambelbetrag an die Karl-Ransauer-Stiftung (KRS) zu überweisen (=zu spenden). Für diesen Vorgang fallen keine Überweisungsunkosten an.
(2) Aufgabe
Die Karl-Ransauer-Stiftung hat die Aufgabe, allen Egonesen zu helfen und positiv an der Gestaltung Egonesiens mitzuwirken. Sie kann dies zum einen durch Aktionen und zum anderen durch Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen tun. DIe Karl-Ransauer-Stiftung nimmt mit einer Stimme an allen Abstimmungen und Wahlen teil, außer denen gemäß R.6. Ausnahmen zu dieser Regel können in Regeln aller Hierarchieklassen, die Abstimmungen oder Wahlen einführen, definiert werden.
(3) Vorschlag
Jeder Spieler kann jede Runde einen Vorschlag einbringen, was die Karl-Ransauer-Stiftung tun oder wie sie abstimmen soll. Dieser Vorschlag darf eine oder mehrere mögliche Aktionen oder Abstimmungsregeln oder eine Kombination aus Aktionen oder Abstimungsregeln enthalten. Der Präsident der Karl-Ransauer-Stiftung (nachfolgend auch "Vorsitzender" genannt) darf beliebig viele Vorschläge einbringen.
(4) Aktionen
Mögliche Aktionen der Karl-Ransauer-Stiftung sind:
(5) Abstimmung über Vorschläge
Über einen Vorschlag wird in der darauffolgenden Runde abgestimmt. Jeder Spieler hat hierbei (Nomicpunkte des Spielers mit den meisten Nomicpunkten + 5 - Nomicpunkte des Spielers) Stimmen, die er pro Vorschlag ungeteilt für ja, nein oder Enthaltung abgeben darf. Der Vorschlag eines normalen Spielers gilt als angenommen wenn mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen Ja-Stimmen (absolute Mehrheit) sind. Der Vorschlag des Präsidenten gilt als angenommen wenn es mindestens halb so viele Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen gibt (einfache Eindrittel Mehrheit). Ein angenommener Vorschlag wird in der Runde der Annahme durchgeführt. Sollten die Resourcen der KRS nicht zur Durchführung aller angenommenen Vorschläge ausreichen, so entscheidet der Präsident der Stiftung darüber, welche Vorschläge durchgeführt werden. Zu diesem Zweck gibt der Präsident zusammen mit seinem Spielzug eine Rangordnung ab, nach der die Aktionen der KRS, so lange die Resourcen ausreichen, durchgeführt werden.
(6) Abstimmungsverhalten der Karl-Ransauer-Stiftung
Der Präsident verfügt über die Stimmen der Karl-Ransauer-Stiftung und kann diese nach seinem Gutdünken einsetzen. Mitspieler können jedoch Vorschläge über das grundsätzliche Abstimmungsverhalten der Karl-Ransauer-Stiftung machen. Ein solcher Vorschlag könnte zum Beispiel lauten, daß die Karl-Ransauer-Stiftung niemals gegen einen Regeländerungsvorschlag eines Spielers mit weniger als 25 Nomic-Punkten stimmen darf. Über solche Vorschläge wird gemäß Absatz (5) abgestimmt und im Falle einer Annahme sind diese für den Präsidenten der KRS so lange bindend bis sie von einem anderen Vorschlag außerkraft gesetzt werden. Sollte der Präsident sich nicht an die Abstimmungsgrundsätze halten, so wird seine Stimme vom GM gemäß den Grundsätzen geändert und der Präsident bekommt einen Nomic-Punkt abgezogen. Falls bei einer Abstimmung widersprüchliche Abstimmungsgrundsätze gelten, so darf der Präsident nach eigenem Gutdünken abstimmen.
(7) Bindende Spendenzusagen
Gibt ein Spieler eine Spendezusage ab (bedingt oder nicht bedingt), gilt diese als bindend. Kommt ein Spieler seiner Spendezusage nicht spätestens eine Runde nach ihrer Abgabe, bzw. nach Erfüllung der Bedingung für die Spende nach, so verliert er für den fünf Runden alle Stimmrechte bei der Abstimmung über die Aktionen der KRS und ihm werden 5 Nomic-Punkte von seinem Konto abgezogen.
(8) Veröffentlichungen
Der GM veröffentlicht jede Runde den Konto- und Besitzstand und die durchgeführten Aktionen der Karl-Ransauer-Stiftung, außerdem die Aktions-Vorschläge sowie die Abstimmungen hierüber. In den Runden, in denen ein neuer Präsident sein Amt antritt, muß der scheidende Präsident alle Abstimmungsgrundsätze als Teil seines Nomic-Zuges veröffentlichen.
(9) Kommissarischer Präsident
Sollte das Amt des Präsidenten der Karl-Ransauer-Stiftung vakant sein, so wird ein kommissarischer Vorsitzender für drei Runden, oder aber bis ein Spieler auf ordentlichem Wege das Amt des Präsidenten antritt, ernannt. Sollte nach drei Runden immer noch kein ordentlicher Präsident gefunden worden sein, so gibt der kommissarische Präsident das Amt ab und der Spieler mit dem nächstniedrigen Nomic-Punktestand wird neuer kommissarischer Präsident für drei Runden. Sollte der scheidende Präsident selbst der Spieler mit dem niedrigsten Punktestand sein, so wird der Spieler mit der höchsten Punktezahl kommissarischer Vorsitzender. Sollten diese Bestimmungen nicht eindeutig sein, so wird dieses Amt unter allen möglichen Kandidaten verlost. Sollte ein ordentlicher Präsident ohne Nachfolger aus dem Amt ausscheiden, so wird der letzte kommissarische Präsident wieder neuer kommissarischer Präsident für drei Runden usw. Der erste kommissarische Präsident ist der Gründer der Stiftung, Gerrit Roth.