| (geändert von Georg Richter in Runde 11) |
(1) Ein Spieler kann vom GM auf seinen Antrag von der Abgabe eines Spielzuges freigestellt werden. In diesem Fall kann der Spieler in der entsprechenden Runde keinen Spielzug, auch nicht teilweise, abgeben.
(2) Sollte keine solche Freistellung erfolgt sein, aber dennoch bis zum ZAT kein vollständiger Spielzug des Spielers beim GM vorliegen, so gilt dies als unentschuldigter NMR.
(3) Der GM muß innerhalb jeder Regelauswertung alle unbedingt notwendigen Aktionen für die nächste Runde angeben. Als notwendige Aktion im Sinne dieser Regel ist eine Aktion, deren Nichtdurchführung seitens einen Mitspielers zum NMR dieses Mitspielers im Sinne von Absatz (2) führen würde.
(4) Sollten eine oder mehrere dieser notwendigen Aktionen nicht in der besagten Liste des GM enthalten sein, so gilt ein unvollständiger Spielzug, bei dem nur diese notwendigen Aktionen fehlen, nicht als unentschuldigter NMR gemäß Absatz (2).
(5) Bei jedem unentschuldigten NMR werden einem Spieler 20 Nomic-Punkte abgezogen.